Ein Wunschzettel ist kein Bekommzettel. Was für Weihnachten gilt, darf auch auf Stellenanzeigen übertragen werden. Aber nur zu einem gewissen Grad.
Ein Wunschzettel ist kein Bekommzettel. Was für Weihnachten gilt, darf auch auf Stellenanzeigen übertragen werden. Aber nur zu einem gewissen Grad.