Duzen oder Siezen?

Summary:

Immer häufiger werden in Stellenanzeigen die Bewerber geduzt. Mit dem Zurückduzen hingegen es diese ungleich schwerer.

Stellenanzeigen wie sie zum Beispiel bei Firmen aus dem skandinavischen Kulturkreis (H&M, Ikea) Gang und Gäbe sind, verunsichern meine Klienten regelmäßig. „Deine Aufgaben“ und „Dein Profil“ werden dort beschrieben, „bewirb dich und gib deine Gehaltsvorstellungen an“ heißt es außerdem. Und wie bewirbt man sich nun da, lautet die gern gestellte Frage an mich. Die Siezform ist die gewohnte – erscheint aber unpassend. Das Duzen in einer Bewerbung hingegen ist ungewohnt.

Heute vormittag erst kam sich ein Coachee „sehr unhöflich“ vor bei der Vorstellung sich duzend zu bewerben. Ich fragte ihn dann nach seiner Reaktion, wenn ihm ein Arbeitgeber das Du im direkten Gespräch anbiete, weil es in dessen Betrieb unter Kollegen so üblich sei. Das nehme er gerne an, antwortete mein Klient. Er fühle sich mit dem Du grundsätzlich wohl. Ich empfahl meinem Klienten dann, die Stellenanzeige einfach so zu bewerten, als ob es dieses Duz-Angebot bereits enthält. Was ja auch so ist, denn im Unterschied zu den Firmen, die solche Angebote erst nach einem Vorstellungsgespräch bzw. zu Beginn der konkreten Zusammenarbeit unterbreiten, ziehen Firmen wie Ikea dieses Angebot schlichtweg vor, indem sie es schon in die Stellenanzeige verpacken.

Das Unternehmen bestimmt die Kommunikationskultur. Wer sie akzeptiert, wird leichter akzeptiert

Aus der Sicht eines duzenden Unternehmens ist ein duzender Bewerber also genauso zu bewerten, wie ein Mensch, der das Angebot per Du zu sein, mit „Ja, gerne“ beantwortet. Und weil im Bewerbungsleben wie im privaten Leben Gemeinsamkeiten verbindend wirken, macht man mit dem Zurückduzen mehr richtig als falsch. Man zeigt bereits im Anschreiben, dass man die Umgangsformen akzeptiert.

Natürlich ist es auch absolut gerechtfertigt, das Duzen abzulehnen. Man sollte sich dann aber auch die Bewerbung bei solchen Firmen gut überlegen, denn das Unternehmen wird für eine einzelne Person nicht die Kommunikationskultur ändern. Zumal bereits vor über 20 Jahren das Arbeitsgericht Rheine geurteilt hat, dass ein betriebsübliches Duzen weder das Persönlichkeitsrecht noch den Kernbereich der Menschenwürde berührt.

Und immerhin schafft ein Betriebs-Du wenigstens Klarheit. Ich erinnere mich an das Gespräch mit einem rund 20 Jahre älteren Coach-Kollegen, der mit mir für ein Beratungsunternehmen arbeitet, in der infolge eines Managementwechsels das Siezen deutlich zurückgegangen aber noch nicht ganz verschwunden ist. Auf seine vorsichtige Frage, ob wir uns schon duzten, antwortete ich: „Das müssen Du als der Ältere mir erst noch anbieten.“ Fortan waren wir per Du.

Wer bietet wem das Du an?

Grundsätzlich: die ältere Person der jüngeren.

Im Unternehmen: Die hierarchisch höher stehende Person ihren unterstellten Mitarbeitern (auch wenn der oder die Chefin jünger ist).

Bei Hierachie- und Altersgleichheit entscheidet die Dauer der Zugehörigkeit. Dienstältere bieten den Neulingen das Du an.

Bei Hierarchie-, Alters- und Dienstaltergleichheit hat die Frau das Vorrecht vor dem Mann.

Kommt nun auch noch Geschlechtergleicheit hinzu, entscheidet die Person, der es zuerst einfällt.

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Günter Flott
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